1984/86: Sportunfall mit Folgen | ||||||||||
Im Sommer 1984 war etwas passiert, das unser Leben entscheidend veränderte.
Thomas hatte sich beim Jiu-Jitsu- Training seiner Polizeiausbildung verletzt. Der Kompaniearzt diagnostizierte eine Verstauchung und verschrieb Sportsalbe für das vermeintlich verstauchte Knie. Wochenlang litt Thomas an Schmerzen, wurde vom Arzt immer wieder zum Dienst geschickt. Nichts Ernstes, kein Handlungsbedarf. Nachdem sich sechs Wochen Später der Zustand nicht gebessert hatte, wurde Thomas endlich zu einem Facharzt geschickt. Dieser stellte einen Kreuzbandriss fest und wies ihn sofort ins Krankenhaus ein. In der Ratzburger Klinik wurde operiert, aber nachdem Thomas schon so lange mit der Verletzung herumgelaufen war, konnte nicht mehr allzu viel getan werden. Damals war wochenlang ein Gipsverband angesagt, es dauerte Monate, bis das Bein wieder belastet werden konnte. Die Ausbildung beim BGS näherte sich dem Ende. Die Ärzte sahen wenig Chancen auf eine ausreichende Belastbarkeit des Beines für den Job bei der Polizei. Wie würde es weiter gehen? |
||||||||||
1986 stand fest, dass Thomas aufgrund der Verletzung nicht mehr polizeidiensttauglich war. Ein Ringen um die berufliche Zukunft begann. Beim BGS wollte man ihn loswerden, bot aber keinerlei Unterstützung eine neue Perspektive zu finden. Thomas bewarb sich um Ausbildungsstellen als Bankkaufmann, wurde abgelehnt. Wer stellt einen 23 jährigen Azubi ein?
Ich nutzte meine beruflichen Kontakte zur Reha- Abteilung des Arbeitsamtes. Es hieß, er würde gefördert werden wenn bestimmte Voraussetzungen nachgewiesen seien. Alles passte. Es fehlte ein Gutachten über die Einschränkungen und der Aussage, dass er weder als Kfz- Mechaniker noch als Polizist einsetzbar sei. |
||||||||||
![]() |
||||||||||
Es dauerte Monate, bis er ein entsprechendes Gutachten nachweisen konnte.
Inzwischen versuchte der BGS, sich seiner zu entledigen. Erst versuchte man ihn zu überreden, selbst zu kündigen. Dann kam eine schriftliche Nachricht, dass er nach Zirndorf abgeordnet werden sollte. Wir waren verzweifelt und suchten einen Anwalt auf um Möglichkeiten, der Abordnung zu entkommen, aufzeigen zu lassen. Dem Anwalt war anzumerken dass ihn der Fall überhaupt nicht interessierte, er hörte nicht einmal richtig zu. Nichts zu machen, sagte er. |
||||||||||
Beim Arbeitsamt war der Fall so weit gediehen dass Thomas zum 1.12. eine Umschulungszusage hatte. Auch der Aufnahmetest des Schulungsträgers war mit bestem Ergebnis bestanden. Es war November, wir suchten eine Lösung.
Dann fiel uns der Anwalt in Schleswig ein, den Thomas schon einmal wegen einer Beurteilung konsultiert hatte. Termin abgemacht, am 18.11. nach Schleswig gefahren. Wie anders sich Herr Faust verhielt. Nach dem Motto: "Das kriegen wir schon hin" legte er sich ins Zeug. Erst einmal klärte er uns auf, dass eine Abordnung aus gesundheitlichen Gründen unzulässig sei. Es gäbe nur zwei Möglichkeiten: Versetzung auf einen gesundheitlich geeigneten Dienstposten oder in den Ruhestand. Am 20.11.86 ging ein Schreiben an den BGS mit einer Schadenersatzandrohung gegen die Bundesrepublik Deutschland für den Fall, dass Thomas nicht zur Ruhe gesetzt wird und damit die Umschulung nicht beginnen kann. |
||||||||||
![]() |
||||||||||
Am Samstag, den 29.11. kam der Postbote mit der Postzustellungsurkunde- darin enthalten war die Zurruhesetzungsurkunde! Am Montag begann die Umschulung! |
|
|||||||||